Autor: kanarenvogel

  • Airbnb verlangt eine Umsatzsteuer-ID – obwohl viele Gastgeber sie gar nicht benötigen. Was steckt dahinter?

    Airbnb verlangt eine Umsatzsteuer-ID – obwohl viele Gastgeber sie gar nicht benötigen. Was steckt dahinter?

    Airbnb, IGIC und Umsatzsteuer-ID auf den Kanaren – Was private Ferienvermieter jetzt wissen sollten

    Seit Ende Juli erhalten zahlreiche Gastgeber auf den Kanaren E-Mails von Airbnb mit der Aufforderung, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT ID bzw. IGIC-Identifikationsnummer) in ihrem Gastgeberkonto zu hinterlegen.

    Bei vielen privaten Vermietern sorgt diese Nachricht für erhebliche Verunsicherung.

    Muss ich jetzt eine Umsatzsteuer-ID beantragen?

    Reicht meine NIE aus?

    Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

    Diese Fragen haben auch mich beschäftigt.

    Meine Korrespondenz mit Airbnb

    Ich habe Airbnb mehrfach um eine klare Antwort gebeten.

    Die erste Überraschung: Der Support beantwortete meine eigentliche Frage zunächst überhaupt nicht und verwies lediglich darauf, dass Airbnb keine Steuerberatung leisten dürfe. Erst nach mehreren Nachfragen erhielt ich schließlich folgende eindeutige Aussage:

    „Airbnb does not require private hosts in Spain to obtain a VAT Identification Number solely to use the Airbnb platform.“

    Mit anderen Worten:

    Private Gastgeber in Spanien müssen nach Aussage von Airbnb keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, nur um die Airbnb-Plattform nutzen zu können.

    Damit war zwar die wichtigste Frage beantwortet – doch gleichzeitig entstanden neue.

    Mehr Fragen als Antworten

    Airbnb weist gleichzeitig darauf hin, dass auf die eigenen Servicegebühren – abhängig von den jeweiligen Umständen – dennoch Mehrwertsteuer oder IGIC anfallen können.

    Genau an dieser Stelle bleiben jedoch entscheidende Fragen offen.

    Zum Beispiel:

    • Wann berechnet Airbnb tatsächlich IGIC?
    • Werden ordnungsgemäße Rechnungen mit ausgewiesener IGIC erstellt?
    • Können Vermieter diese IGIC gegebenenfalls als Vorsteuer geltend machen?
    • Welche Unterschiede bestehen zwischen Regelbesteuerung und REPEP?
    • Welche Bedeutung haben NIE, NIF, VAT-ID und eine IGIC-Registrierung tatsächlich?

    Diese Fragen beantwortet Airbnb nicht.

    Auch ASCAV kritisiert die Kommunikation

    Der kanarische Ferienvermieterverband ASCAV hat sich inzwischen ebenfalls zu diesem Thema geäußert.

    Nach Auffassung von ASCAV sind Buchungsplattformen verpflichtet, auf ihre Vermittlungsprovision IGIC zu berechnen und ordnungsgemäße Rechnungen mit ausgewiesener IGIC auszustellen. Gleichzeitig kritisiert ASCAV die Aufforderung von Airbnb, Gastgeber sollten eine VAT-ID bzw. IGIC-Nummer hinterlegen, um die Berechnung der IGIC zu vermeiden.

    Nach Ansicht von ASCAV entspricht diese Kommunikation nicht der geltenden Rechtslage auf den Kanaren.

    Vorsicht vor vorschnellen Entscheidungen

    Viele Gastgeber fragen sich nun, ob sie ihre NIE eintragen, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen oder einfach gar nichts unternehmen sollen.

    Genau hier liegt die Gefahr.

    Wer steuerliche Begriffe wie NIENIFVAT-IDIGICRegelbesteuerung oder REPEP verwechselt, kann schnell falsche Entscheidungen treffen – mit steuerlichen Konsequenzen.

    Gerade auf den Kanaren gelten Besonderheiten, die sich erheblich von der Rechtslage auf dem spanischen Festland unterscheiden.

    Mein Fazit

    Die E-Mails von Airbnb haben bei vielen Gastgebern mehr Unsicherheit geschaffen als Klarheit.

    Nach meiner Korrespondenz mit Airbnb steht lediglich fest:

    Private Gastgeber müssen keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, nur um Airbnb nutzen zu können.

    Viele weitere Fragen – insbesondere zur Abrechnung der Servicegebühren, zur IGIC und zu den steuerlichen Auswirkungen – bleiben jedoch offen.

    Gerade deshalb lohnt es sich, die eigene Situation sorgfältig zu prüfen, bevor voreilige Angaben im Airbnb-Konto gemacht werden.

    Haben auch Sie eine solche Nachricht von Airbnb erhalten?

    Ich habe den gesamten Vorgang analysiert, die Korrespondenz mit Airbnb dokumentiert und die Stellungnahme von ASCAV ausgewertet.

    Wenn Sie unsicher sind,

    • welche Angaben Sie tatsächlich machen müssen,
    • welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben können oder
    • wie Ihre individuelle Situation auf den Kanaren zu beurteilen ist,

    nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

    Ich unterstütze Vermieter dabei, die komplexen gesetzlichen Anforderungen verständlich einzuordnen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

    Kompass Canario – Klarer Kurs für Ihre Ferienimmobilie.

  • Wenn Politik über Ihre Existenz entscheidet: Der Fall Coalición Canaria

    Wenn Politik über Ihre Existenz entscheidet: Der Fall Coalición Canaria

    Wer eine Ferienwohnung auf den Kanaren betreibt, hat sich in den vergangenen Monaten daran gewöhnt, dass sich die Rechtslage praktisch von Woche zu Woche verändern kann. Was in der vergangenen Woche im Parlament von Gran Canaria geschehen ist, zeigt jedoch etwas, das über die übliche regulatorische Unsicherheit hinausgeht: Es zeigt, dass die Zukunft dieser Branche nicht in erster Linie von sachlichen Argumenten oder von belastbaren Daten abhängt, sondern von den Interessen einzelner politischer Akteure, die bereit sind, dafür auch die eigenen parlamentarischen Spielregeln zu strapazieren.

    Ein Bericht, ein Verfahrenstrick und eine Koalition im Streit

    Der Verband ASCAV hat vergangene Woche einen datengestützten Bericht vorgestellt, der die These der Regierung in Frage stellt, wonach die Ferienvermietung eine wesentliche Ursache der Wohnraumkrise auf den Kanaren sei. Unterstützung erhielt der Verband dabei auch vom Sprecher des Verbands der Immobilienverwalter ACEGI. Interessanter als der Bericht selbst ist jedoch das, was ASCAV parallel dazu öffentlich gemacht hat: Ein im zuständigen Ausschuss bereits mehrheitlich verabschiedeter Änderungsantrag, der die Ferienvermietung rechtlich als unbedenkliche statt als klassifizierte Tätigkeit einstufen sollte, drohte durch ein nachträglich eingereichtes und nach Darstellung des Verbands formal fragwürdiges Vorgehen von Coalición Canaria wieder gekippt zu werden.

    Dieselbe Partei, zwei Gesichter

    Bemerkenswert an diesem Vorgang ist weniger das juristische Detail als die politische Konstellation dahinter. Coalición Canaria gehörte im November 2025 selbst zu den vier Parteien, die gemeinsam mit der PP, der Agrupación Socialista Gomera und der AHI das kanarische Gesetz zur Regulierung der Ferienvermietung durchgesetzt haben, gegen die Stimmen von PSOE, Nueva Canarias und Vox. Dass ausgerechnet diese Partei nun gegen eine von ihrem eigenen Koalitionspartner ASG mitgetragene und bereits demokratisch beschlossene Erleichterung vorgeht, lässt sich kaum als Zufall oder als technische Petitesse abtun. Es fügt sich vielmehr in ein Muster, das sich bei Coalición Canaria seit Längerem beobachten lässt.

    „Canarias para los canarios“ – ein Slogan statt Daten

    Grafik die eine Parlamentsdebatte illustriert. Sie zeigt eine rote Figur am Rednerpult und mehrere Parlamentarier im Kreis.

    Öffentlich sichtbar wurde dieses Muster erst kürzlich wieder, als eine Vertreterin der Partei bei einer Podiumsdiskussion zur Wohnraumsituation unter der Parole „Canarias para los canarios“ auftrat und eine mögliche Verschärfung bis hin zu einem Verbot der Ferienvermietung ins Spiel brachte. Wirtschaftsanalysen, etwa des Centro Ruth für ökonomische Forschung, zeichnen dabei ein anderes Bild: Der Zusammenhang zwischen dem Wachstum der Ferienvermietung und steigenden Immobilienpreisen ist in den meisten kanarischen Gemeinden statistisch kaum nachweisbar, und in Großstädten wie Las Palmas oder Santa Cruz macht die Ferienvermietung nur einen sehr kleinen Anteil des gesamten Wohnungsbestands aus. Auch das zuständige Tourismusministerium selbst hat öffentlich eingeräumt, dass das Gesetz zur Ferienvermietung nie den Anspruch hatte, das Problem des Wohnraums für die einheimische Bevölkerung zu lösen.

    Was das für Sie als Eigentümer bedeutet

    Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet dies vor allem eines: Die Regulierung der Ferienvermietung auf den Kanaren ist kein rein sachpolitisches Projekt, das sich allein an Fakten und Marktdaten orientiert. Sie ist zu einem erheblichen Teil Ausdruck politischer Positionierung, bei der einzelne Akteure die Branche als griffiges Feindbild nutzen, um von strukturellen Ursachen der Wohnraumkrise abzulenken, etwa von jahrelang blockierter Neubautätigkeit und bürokratischen Hürden bei der Baugenehmigung. Wer als Eigentümer versteht, dass sich hinter scheinbar technischen Gesetzesänderungen häufig handfeste politische Interessen verbergen, wird auch besser einschätzen können, warum sich Fristen, Auflagen und Einstufungen so kurzfristig ändern können, wie es aktuell wieder der Fall ist.

    Wie es jetzt weitergeht

    Genau deshalb lohnt es sich, die weitere Entwicklung dieses konkreten Vorgangs aufmerksam zu verfolgen, ebenso wie die Reaktionen von ASG, PSOE und Nueva Canarias, die die Vorgehensweise von Coalición Canaria öffentlich in Frage stellen. Wie sich die betroffene Einstufung der Ferienvermietung als klassifizierte oder unbedenkliche Tätigkeit letztlich rechtlich niederschlägt, hat direkte Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren und Auflagen für Ihre Immobilie. Wenn Sie einschätzen möchten, was diese politische Auseinandersetzung konkret für Ihre eigene Situation bedeutet, stehe ich Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.

  • Tribunal Supremo erklärt NRUA-Register für nichtig — was Vermieter jetzt wissen müssen

    Tribunal Supremo erklärt NRUA-Register für nichtig — was Vermieter jetzt wissen müssen

    Am 21. Mai 2026 hat der Oberste Gerichtshof Spaniens eine Entscheidung getroffen, die viele Vermieter von Ferienwohnungen aufatmen lässt — zumindest auf den ersten Blick. Mit dem Urteil STS 620/2026 erklärte das Tribunal Supremo das nationale Zentralregister für Kurzzeitvermietungen (NRUA) für nichtig. Das Real Decreto 1312/2024, das alle Vermieter zur Registrierung bei den Registradores de España verpflichtet hatte, hat damit keine Rechtswirkung mehr.

    Die Begründung des Gerichts ist klar: Tourismus ist in Spanien Ländersache. Der Zentralstaat hat mit dem Dekret in eine Zuständigkeit eingegriffen, die den Autonomen Gemeinschaften gehört. Ein Verfassungsverstoß — juristisch eindeutig, politisch brisant.


    Was das konkret bedeutet

    Die Pflicht zur NRUA-Registrierung entfällt. Wer sich bereits registriert hatte, kann das getrost ignorieren — eine rechtlich bindende Pflicht existiert nicht mehr. Plattformen wie Airbnb und Booking dürfen Inserate nicht mehr wegen einer fehlenden NRUA-Nummer sperren.

    Soweit die gute Nachricht.


    Was sich nicht ändert

    Das Urteil ist kein Freifahrtschein. Alle anderen Pflichten für Ferienvermieter auf den Kanaren bleiben vollständig bestehen.

    Die kanarische Vivienda-Vacacional-Lizenz ist nach wie vor Pflicht — sie war nie Teil des NRUA-Systems und liegt in der richtigen Zuständigkeit der Kanarischen Autonomieregierung. Die Gästemeldung über SES Hospedajes bleibt Pflicht. Die jährliche statistische Meldung nach VAU/1560/2025 bleibt Pflicht. Und die automatische Meldung der Einnahmen durch Airbnb und Booking an die Agencia Tributaria — und damit an die europäischen Finanzämter — bleibt ebenfalls vollständig bestehen. Das ist eine steuerrechtliche Pflicht, keine tourismusrechtliche, und vom Urteil nicht berührt.

    Und die Ley 6/2025, das neue kanarische Ferienwohnungsgesetz mit der Zehn-Prozent-Grenze und dem neuen Genehmigungsverfahren? Ebenfalls vollständig unberührt.


    Was das Urteil wirklich zeigt

    Das Urteil ist ein Hinweis darauf, wie volatil der rechtliche Rahmen für Ferienvermietungen derzeit ist. Gesetze werden verabschiedet, angefochten und für nichtig erklärt. Wer in diesem Umfeld eine Ferienwohnung betreibt, ohne die Rechtslage im Blick zu behalten, geht ein Risiko ein — nicht weil er böswillig handelt, sondern weil er schlicht nicht weiß, was gerade gilt.

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    Und wenn Sie wissen möchten, wo Sie mit Ihrer konkreten Situation stehen — welche Pflichten für Sie gelten, was Sie noch erledigen müssen und wie Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind — dann ist ein Erstgespräch der richtige erste Schritt. [→ Beratung anfragen]