Autor: kanarenvogel

  • Tribunal Supremo erklärt NRUA Register für nichtig – was Vermieter jetzt wissen müssen

    Tribunal Supremo erklärt NRUA Register für nichtig – was Vermieter jetzt wissen müssen

    Tribunal Supremo erklärt NRUA-Register für nichtig — was Vermieter jetzt wissen müssen

    Am 21. Mai 2026 hat der Oberste Gerichtshof Spaniens eine Entscheidung getroffen, die viele Vermieter von Ferienwohnungen aufatmen lässt — zumindest auf den ersten Blick. Mit dem Urteil STS 620/2026 erklärte das Tribunal Supremo das nationale Zentralregister für Kurzzeitvermietungen (NRUA) für nichtig. Das Real Decreto 1312/2024, das alle Vermieter zur Registrierung bei den Registradores de España verpflichtet hatte, hat damit keine Rechtswirkung mehr.

    Die Begründung des Gerichts ist klar: Tourismus ist in Spanien Ländersache. Der Zentralstaat hat mit dem Dekret in eine Zuständigkeit eingegriffen, die den Autonomen Gemeinschaften gehört. Ein Verfassungsverstoß — juristisch eindeutig, politisch brisant.


    Was das konkret bedeutet

    Die Pflicht zur NRUA-Registrierung entfällt. Wer sich bereits registriert hatte, kann das getrost ignorieren — eine rechtlich bindende Pflicht existiert nicht mehr. Plattformen wie Airbnb und Booking dürfen Inserate nicht mehr wegen einer fehlenden NRUA-Nummer sperren.

    Soweit die gute Nachricht.


    Was sich nicht ändert

    Das Urteil ist kein Freifahrtschein. Alle anderen Pflichten für Ferienvermieter auf den Kanaren bleiben vollständig bestehen.

    Die kanarische Vivienda-Vacacional-Lizenz ist nach wie vor Pflicht — sie war nie Teil des NRUA-Systems und liegt in der richtigen Zuständigkeit der Kanarischen Autonomieregierung. Die Gästemeldung über SES Hospedajes bleibt Pflicht. Die jährliche statistische Meldung nach VAU/1560/2025 bleibt Pflicht. Und die automatische Meldung der Einnahmen durch Airbnb und Booking an die Agencia Tributaria — und damit an die europäischen Finanzämter — bleibt ebenfalls vollständig bestehen. Das ist eine steuerrechtliche Pflicht, keine tourismusrechtliche, und vom Urteil nicht berührt.

    Und die Ley 6/2025, das neue kanarische Ferienwohnungsgesetz mit der Zehn-Prozent-Grenze und dem neuen Genehmigungsverfahren? Ebenfalls vollständig unberührt.


    Was das Urteil wirklich zeigt

    Das Urteil ist ein Hinweis darauf, wie volatil der rechtliche Rahmen für Ferienvermietungen derzeit ist. Gesetze werden verabschiedet, angefochten und für nichtig erklärt. Wer in diesem Umfeld eine Ferienwohnung betreibt, ohne die Rechtslage im Blick zu behalten, geht ein Risiko ein — nicht weil er böswillig handelt, sondern weil er schlicht nicht weiß, was gerade gilt.

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    Und wenn Sie wissen möchten, wo Sie mit Ihrer konkreten Situation stehen — welche Pflichten für Sie gelten, was Sie noch erledigen müssen und wie Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind — dann ist ein Erstgespräch der richtige erste Schritt. [→ Beratung anfragen]