
Gesetze und Vorschriften für Ferienwohnungen auf den Kanarischen Inseln
Die Ferienvermietung auf den Kanaren bleibt möglich – aber nur für diejenigen, die die neuen Regeln verstehen und strategisch umsetzen.
Gesetze und Vorschriften — was Ferienvermieter auf den Kanaren wissen müssen
Die rechtlichen Anforderungen an Ferienvermieter auf den Kanarischen Inseln haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Was früher mit einer Lizenz und einem Inserat erledigt war, ist heute ein komplexes Geflecht aus Genehmigungen, Meldepflichten und Steuerverpflichtungen — auf kommunaler, insularer, autonomer und nationaler Ebene gleichzeitig.
Der folgende Überblick zeigt, welche Gesetze gelten, seit wann sie in Kraft sind und was sie für Sie als Vermieter konkret bedeuten.
Zuständigkeiten der Behörden
Wer auf den Kanarischen Inseln eine Ferienwohnung vermietet, hat es nicht mit einer einzigen Behörde zu tun — sondern mit einem Geflecht aus kommunalen, insularen, autonomen und nationalen Stellen, die jeweils unterschiedliche Zuständigkeiten haben. Die obige Grafik zeigt auf einen Blick, wer wofür zuständig ist.
Den rechtlichen Rahmen setzt die Kanarische Autonomieregierung: Die [Ley 6/2025] ist das derzeit wichtigste Gesetz für Ferienvermietungen auf den Kanaren und regelt, in welchem Umfang Wohnraum touristisch genutzt werden darf. Die konkrete Genehmigung erteilt jedoch das jeweilige [Ayuntamiento] — jede der 89 Gemeinden auf Teneriffa entscheidet dabei nach eigenen Kriterien, die sie innerhalb der nächsten Jahre festlegen muss. Die Lizenz selbst, die Vivienda Vacacional, wird beim [Cabildo de Tenerife] als Tourismusbehörde der Insel registriert.
Parallel dazu laufen die laufenden Meldepflichten: Jede Gästeankunft muss innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft über [SES Hospedajes] an das spanische Innenministerium gemeldet werden. Einmal jährlich ist eine statistische Meldung an die Kanarische Autonomieregierung fällig ([VAU/1560/2025]). Und seit Januar 2024 melden Plattformen wie Airbnb und Booking die Einnahmen ihrer Vermieter automatisch an die [Agencia Tributaria] — und über den EU-Datenaustausch auch an die Finanzbehörden im Wohnsitzland des Eigentümers.
Die wichtigsten Gesetze im Überblick
Der Zeitstrahl oben zeigt die gesetzliche Entwicklung seit 2021. Die nachfolgenden Seiten erläutern die einzelnen Regelungen und ihre Konsequenzen für Vermieter — konkret, aktuell und ohne juristische Umwege.
→ Ley 6/2025 — Das neue kanarische Ferienwohnungsgesetz
→ Real Decreto 1312/2024 — NRUA-Register und Urteil des Tribunal Suprem
→ VAU/1560/2025 — Jährliche Meldepflicht
→ SES Hospedajes — Digitale Gästemeldung
→ DAC7 — Automatische Steuermeldung durch Plattformen
Was das für Sie bedeutet
Die Rechtslage ist komplex, sie verändert sich laufend — und sie betrifft jeden, der auf den Kanaren eine Ferienwohnung vermietet. Unwissenheit schützt nicht vor Sanktionen. Wer heute nicht weiß, welche Pflichten für ihn gelten, trägt ein Risiko, das sich mit einem einzigen Beratungsgespräch erheblich reduzieren lässt.
Lassen Sie uns besprechen, wo Sie stehen. Und damit Sie über neue Gesetze, Urteile und Fristen informiert bleiben — ich schreibe, wenn es etwas Wichtiges gibt.
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