Real Decreto 1312/2024 — Das NRUA-Zentralregister und sein Ende

Das Wappen Spaniens

Real Decreto 1312/2024 — Das NRUA-Zentralregister und sein Ende

Real Decreto 1312/2024 — Europäisches Zentralregister für Kurzzeitvermietungen

Am 2. Januar 2025 trat in Spanien das Real Decreto 1312/2024 in Kraft — die nationale Umsetzung der europäischen Verordnung über ein einheitliches Zentralregister für Kurzzeitvermietungen. Das Gesetz verpflichtete alle Vermieter, die ihre Ferienwohnung auf digitalen Plattformen anbieten, zur Registrierung beim neu geschaffenen nationalen Register NRUA (Número de Registro Único de Arrendamiento) bei den Registradores de España. Ohne diese Registrierung, so die ursprüngliche Regelung, hätten Plattformen wie Airbnb und Booking die Inserate ab dem 1. Juli 2025 nicht mehr anzeigen dürfen.

Das Register sollte Transparenz schaffen: eine einheitliche, staatlich verwaltete Datenbank aller Kurzzeitvermietungen in Spanien, verknüpft mit dem europäischen System zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Schwarzvermietung.


Das Urteil des Tribunal Supremo vom 21. Mai 2026

Am 21. Mai 2026 erklärte der Oberste Gerichtshof Spaniens (Tribunal Supremo) das Real Decreto 1312/2024 mit dem Urteil STS 620/2026 für teilweise nichtig. Die Begründung ist juristisch eindeutig und politisch brisant: Der spanische Zentralstaat war schlicht nicht zuständig, ein solches Register zu schaffen.

Tourismus ist in Spanien Ländersache — die Zuständigkeit liegt bei den Autonomen Gemeinschaften, also auf den Kanaren bei der Kanarischen Autonomieregierung. Der Zentralstaat hat mit dem Real Decreto 1312/2024 in eine Kompetenz eingegriffen, die ihm verfassungsrechtlich nicht zusteht. Das Tribunal Supremo hat diese Kompetenzüberschreitung klar benannt und die entsprechenden Teile des Dekrets für nichtig erklärt.


Was entfällt — und was bleibt

Die praktischen Konsequenzen des Urteils sind erheblich, aber nicht vollständig entlastend.

Was entfällt: Die Pflicht zur Registrierung beim NRUA bei den Registradores de España ist hinfällig. Wer sich bereits registriert hatte, hat dies ohne Rechtsgrundlage getan — eine Pflicht, die Konsequenzen beim Nichterfüllen gehabt hätte, existiert nicht mehr. Plattformen können und müssen die Inserate nicht mehr wegen fehlender NRUA-Nummer sperren.

Was bleibt: Die Meldepflicht der Plattformen an die EU-Steuerbehörden über das DAC7-System ist von dem Urteil nicht berührt. Airbnb und Booking melden weiterhin die Einnahmen ihrer Vermieter an die Agencia Tributaria — das ist eine steuerrechtliche Pflicht, keine tourismusrechtliche, und fällt damit nicht in den vom Urteil betroffenen Bereich.

Was ebenfalls unberührt bleibt: Die kanarische Vivienda-Vacacional-Lizenz. Diese ist eine Anforderung des kanarischen Tourismusrechts und liegt in der Zuständigkeit der Kanarischen Autonomieregierung — also genau dort, wo die Zuständigkeit laut Tribunal Supremo hingehört. Die VV-Lizenz war nie Teil des NRUA-Systems und ist nach wie vor Pflicht für jeden, der auf den Kanaren legal eine Ferienwohnung vermieten möchte.


Was das Urteil für die Praxis bedeutet

Das Urteil ist eine wichtige Klarstellung — aber es löst keine der wesentlichen Herausforderungen, vor denen Vermieter auf den Kanaren stehen. Die Ley 6/2025 ist unberührt. Die Steuerpflichten sind unberührt. Die Gästemeldepflicht über SES Hospedajes ist unberührt. Die jährliche Meldepflicht nach VAU/1560/2025 ist unberührt.

Was das Urteil zeigt, ist etwas anderes: Der rechtliche Rahmen für Ferienvermietungen ist in Bewegung. Gesetze werden erlassen, angefochten und für nichtig erklärt. Wer in diesem Umfeld vermietet, braucht keine punktuelle Information — sondern eine laufende Beobachtung der Rechtslage und eine strukturierte Einschätzung, was die jeweiligen Entwicklungen für die eigene Situation bedeuten.

Genau das ist der Mehrwert einer professionellen Beratung — und der Grund, warum es sich lohnt, auf dem Laufenden zu bleiben. [→ Newsletter abonnieren] [→ Zur Beratungsseite]