
IGIC — Die kanarische Umsatzsteuer für Ferienvermieter
Die Ferienvermietung auf den Kanaren bleibt möglich – aber nur für diejenigen, die die neuen Regeln verstehen und strategisch umsetzen.
Was ist die IGIC?
Die IGIC (Impuesto General Indirecto Canario) ist die kanarische Umsatzsteuer — das Pendant zur spanischen MwSt. (IVA) auf dem Festland. Die Kanaren gehören zwar zu Spanien, aber nicht zum europäischen Mehrwertsteuergebiet. Deshalb gilt hier kein IVA, sondern ein eigenes Steuersystem mit eigenen Sätzen, eigenen Formularen und eigenen Fristen.
Für Vermieter von Ferienwohnungen ist die IGIC aus einem einfachen Grund relevant: Die Vermietung von Ferienwohnungen auf den Kanaren ist eine wirtschaftliche Tätigkeit — und wirtschaftliche Tätigkeiten unterliegen der IGIC. Das gilt unabhängig davon, ob der Vermieter in Spanien ansässig ist oder nicht, ob er eine oder mehrere Wohnungen vermietet und ob er die Vermietung als Nebentätigkeit oder hauptberuflich betreibt.
Wer ist IGIC-pflichtig — und was bedeutet das konkret?
Wer eine Ferienwohnung auf den Kanaren mit Vivienda-Vacacional-Lizenz vermietet, übt eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des kanarischen Steuerrechts aus. Die Anmeldung bei der Agencia Tributaria Canaria und die regelmäßige Einreichung von IGIC-Erklärungen sind Pflicht — vierteljährlich und jährlich. Der gültige IGIC-Satz für Ferienvermietungen beträgt derzeit (2026) sieben Prozent.
Wer diese Pflichten nicht kennt oder nicht erfüllt, riskiert Nachzahlungen, Zinsen und Bußgelder — unabhängig davon, ob er in Deutschland, Österreich oder Spanien wohnt.
IGIC und Rentabilität — ein unterschätzter Faktor
Was viele Vermieter nicht einkalkulieren: Der Betrag, den eine Plattform monatlich auszahlt, ist nicht der Betrag, der dem Vermieter gehört. Aus den Einnahmen muss die IGIC herausgerechnet und an die Agencia Tributaria abgeführt werden. Sieben Prozent, die im Mietpreis enthalten sind — und die der Vermieter nur verwaltet, nicht verdient.
Das klingt nach einer Kleinigkeit. In der Praxis bedeutet es, dass ein Vermieter, der seinen Preis nicht von Anfang an IGIC-bewusst kalkuliert hat, seine eigene Marge systematisch unterschätzt. Die IGIC, die Booking.com auf seine Provision berechnet und die der Vermieter als Vorsteuer geltend machen kann, kompensiert das nur in geringem Umfang.
Wer seine Ferienwohnung professionell und rentabel betreiben möchte, muss die IGIC als festen Bestandteil seiner Preiskalkulation verstehen — nicht als Steuer, die irgendwann am Jahresende anfällt, sondern als laufenden Faktor, der jeden einzelnen Buchungsbetrag betrifft. Ob Ihre aktuelle Preisgestaltung das berücksichtigt, ist eine der Fragen, die wir in der Beratung klären. [→ Zur Beratungsseite]
Das Rechnungsproblem — eine unterschätzte Falle
Hier liegt eine der häufigsten und folgenreichsten Wissenslücken in der Ferienvermietung. Die meisten Vermieter gehen davon aus, dass die Plattform — Airbnb, Booking.com oder eine andere — die Abrechnung gegenüber dem Gast vollständig übernimmt. Was die Plattformen tatsächlich ausstellen, was sie abführen, was sie einbehalten und was dabei steuerrechtlich beim Vermieter verbleibt — das sind vier verschiedene Fragen, die vier verschiedene Antworten haben.
Hinzu kommt: Nicht jede Plattform handhabt das gleich. Und was für eine Plattform gilt, gilt nicht zwingend für eine andere. Wer auf mehreren Kanälen vermietet, hat es entsprechend mit mehreren unterschiedlichen Situationen zu tun — von denen keine automatisch die eigene Rechnungspflicht gegenüber dem Gast ersetzt.
Ob Ihre aktuelle Praxis steuerrechtlich korrekt ist — das lässt sich nur im Einzelfall klären. [→ Zur Beratungsseite]
Was jetzt zu tun ist
Wenn Sie Ihre Ferienwohnung bereits vermieten und sich nicht sicher sind, ob Ihre IGIC-Pflichten vollständig erfüllt sind, ist eine strukturierte Überprüfung der aktuellen Situation der sinnvolle erste Schritt. Erfahrungsgemäß sind es genau diese administrativen und steuerlichen Details, die im Alltag untergehen — und die bei einer Kontrolle als erstes auffallen.
Ich helfe Ihnen, Klarheit zu schaffen. [→ Zur Beratungsseite]
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