
DAC7 — Automatische Steuermeldung durch Plattformen
Die Ferienvermietung auf den Kanaren bleibt möglich – aber nur für diejenigen, die die neuen Regeln verstehen und strategisch umsetzen.
Ley 13/2023 und Real Decreto 117/2024 — Was Airbnb und Booking dem Finanzamt melden
Seit dem 1. Januar 2024 sind digitale Plattformen wie Airbnb, Booking.com, Vrbo und alle anderen in der EU tätigen Vermittlungsplattformen in Spanien verpflichtet, die Einnahmen ihrer Vermieter automatisch an die Agencia Tributaria zu melden. Rechtsgrundlage ist die europäische Richtlinie 2021/514 (DAC7), die Spanien durch die Ley 13/2023 und das Real Decreto 117/2024 in nationales Recht umgesetzt hat.
Was das konkret bedeutet: Wer seine Ferienwohnung über Airbnb oder Booking vermietet, muss davon ausgehen, dass das spanische Finanzamt die genauen Einnahmen kennt — Betrag, Anzahl der Vermietungen, Zeiträume. Die Plattformen melden diese Daten einmal jährlich, erstmals für das Jahr 2023.
Besonders relevant ist der grenzüberschreitende Informationsaustausch: Über das DAC7-System tauschen die EU-Mitgliedstaaten die gemeldeten Daten automatisch untereinander aus. Das bedeutet, dass ein deutscher oder österreichischer Eigentümer, der seine Teneriffa-Wohnung über Airbnb vermietet, damit rechnen muss, dass auch das deutsche oder österreichische Finanzamt Kenntnis von diesen Einnahmen erhält. Deutschland hatte das entsprechende Plattformen-Steuertransparenzgesetz bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Wer seine Mieteinnahmen aus der Ferienvermietung bisher nicht vollständig in seiner Steuererklärung angegeben hat, sollte seine Situation dringend prüfen. Die Frage, welche Steuerpflichten für Sie als Vermieter auf den Kanaren gelten — IGIC, IRNR, Einkommensteuer im Wohnsitzland — und wie diese korrekt erfüllt werden, gehört zu den Themen, die wir in der Beratung strukturiert durchgehen. [→ Zur Beratungsseite] [→ Mehr zu Steuern]