
SES Hospedajes — Digitale Gästemeldung
Die Ferienvermietung auf den Kanaren bleibt möglich – aber nur für diejenigen, die die neuen Regeln verstehen und strategisch umsetzen.
Real Decreto 933/2021 und die Pflicht zur Gästemeldung
Seit dem 1. Januar 2023 sind alle Vermieter von Ferienwohnungen in Spanien verpflichtet, jeden Gast ab 14 Jahren vor oder bei der Ankunft digital beim spanischen Innenministerium zu registrieren. Die Rechtsgrundlage ist das Real Decreto 933/2021, die technische Plattform heißt SES Hospedajes.
Die zu übermittelnden Daten umfassen Namen, Vorname, Ausweisdaten, Nationalität, Geburtsdatum und Ankunftsdatum jedes Gastes. Die Meldung muss in Echtzeit erfolgen — nicht am Ende des Aufenthalts, sondern unmittelbar bei oder vor dem Check-in. Eine nachträgliche Meldung gilt als Verstoß.
Das System ersetzt die frühere Praxis der Meldescheine und ist vollständig digital. Vermieter können sich direkt auf der Plattform des Innenministeriums registrieren und Meldungen manuell eingeben. Wer mehrere Objekte betreibt oder regelmäßig Gäste empfängt, wird schnell feststellen, dass die manuelle Eingabe zeitaufwendig ist. Moderne Buchungssoftware und Property-Management-Systeme können diesen Prozess automatisieren und die Daten direkt an SES Hospedajes übermitteln — rechtskonform und ohne manuellen Aufwand.
Die Behörden kontrollieren die Einhaltung dieser Pflicht aktiv. Bußgelder bei Verstößen beginnen im vierstelligen Bereich und können je nach Schwere und Häufigkeit der Verstöße deutlich höher ausfallen. Unwissenheit schützt dabei nicht — die Pflicht gilt seit 2023, und die Schonfrist ist längst abgelaufen.
Wie Sie SES Hospedajes in Ihren Vermietungsalltag integrieren und welche Tools dabei helfen, besprechen wir in der Beratung. [→ Zur Beratungsseite]