
VAU/1560/2025 — Jährliche Meldepflicht für Ferienwohnungen
Die Ferienvermietung auf den Kanaren bleibt möglich – aber nur für diejenigen, die die neuen Regeln verstehen und strategisch umsetzen.
Die Verordnung VAU/1560/2025
Seit Januar 2026 gilt für alle Vermieter von Ferienwohnungen auf den Kanarischen Inseln eine neue jährliche Meldepflicht. Die Orden VAU/1560/2025 verpflichtet jeden Inhaber einer Vivienda-Vacacional-Lizenz, einmal pro Jahr statistische Daten zur Vermietungsaktivität seiner Immobilie an die zuständigen Behörden zu übermitteln.
Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, wie viele Nächte die Immobilie im betreffenden Jahr tatsächlich vermietet wurde. Auch wer seine Wohnung nur gelegentlich oder saisonal vermietet, ist zur Meldung verpflichtet. Ausnahmen gibt es keine.
Der Zweck der Verordnung ist die Schaffung einer vollständigen statistischen Datenbasis über den Ferienwohnungsmarkt auf den Kanaren. Die Behörden wollen genau wissen, wie viele Einheiten aktiv vermietet werden, wie hoch die Auslastung ist und wie sich der Markt entwickelt. Diese Daten fließen direkt in die Umsetzung der Ley 6/2025 ein — insbesondere in die Berechnung, ob eine Gemeinde die Zehn-Prozent-Grenze für touristische Nutzung bereits erreicht hat.
Wer die Meldung versäumt oder unvollständige Angaben macht, riskiert Bußgelder. Die Höhe der Sanktionen orientiert sich an den allgemeinen Bestimmungen des kanarischen Tourismusrechts und kann je nach Schwere des Verstoßes erheblich ausfallen.
Die konkrete Umsetzung — welche Daten genau zu melden sind, über welchen Kanal und bis wann — besprechen wir im Rahmen der Beratung. [→ Zur Beratungsseite]ategie]