Kategorie: Airbnb

  • Airbnb verlangt eine Umsatzsteuer-ID – obwohl viele Gastgeber sie gar nicht benötigen. Was steckt dahinter?

    Airbnb verlangt eine Umsatzsteuer-ID – obwohl viele Gastgeber sie gar nicht benötigen. Was steckt dahinter?

    Airbnb, IGIC und Umsatzsteuer-ID auf den Kanaren – Was private Ferienvermieter jetzt wissen sollten

    Seit Ende Juli erhalten zahlreiche Gastgeber auf den Kanaren E-Mails von Airbnb mit der Aufforderung, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT ID bzw. IGIC-Identifikationsnummer) in ihrem Gastgeberkonto zu hinterlegen.

    Bei vielen privaten Vermietern sorgt diese Nachricht für erhebliche Verunsicherung.

    Muss ich jetzt eine Umsatzsteuer-ID beantragen?

    Reicht meine NIE aus?

    Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

    Diese Fragen haben auch mich beschäftigt.

    Meine Korrespondenz mit Airbnb

    Ich habe Airbnb mehrfach um eine klare Antwort gebeten.

    Die erste Überraschung: Der Support beantwortete meine eigentliche Frage zunächst überhaupt nicht und verwies lediglich darauf, dass Airbnb keine Steuerberatung leisten dürfe. Erst nach mehreren Nachfragen erhielt ich schließlich folgende eindeutige Aussage:

    „Airbnb does not require private hosts in Spain to obtain a VAT Identification Number solely to use the Airbnb platform.“

    Mit anderen Worten:

    Private Gastgeber in Spanien müssen nach Aussage von Airbnb keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, nur um die Airbnb-Plattform nutzen zu können.

    Damit war zwar die wichtigste Frage beantwortet – doch gleichzeitig entstanden neue.

    Mehr Fragen als Antworten

    Airbnb weist gleichzeitig darauf hin, dass auf die eigenen Servicegebühren – abhängig von den jeweiligen Umständen – dennoch Mehrwertsteuer oder IGIC anfallen können.

    Genau an dieser Stelle bleiben jedoch entscheidende Fragen offen.

    Zum Beispiel:

    • Wann berechnet Airbnb tatsächlich IGIC?
    • Werden ordnungsgemäße Rechnungen mit ausgewiesener IGIC erstellt?
    • Können Vermieter diese IGIC gegebenenfalls als Vorsteuer geltend machen?
    • Welche Unterschiede bestehen zwischen Regelbesteuerung und REPEP?
    • Welche Bedeutung haben NIE, NIF, VAT-ID und eine IGIC-Registrierung tatsächlich?

    Diese Fragen beantwortet Airbnb nicht.

    Auch ASCAV kritisiert die Kommunikation

    Der kanarische Ferienvermieterverband ASCAV hat sich inzwischen ebenfalls zu diesem Thema geäußert.

    Nach Auffassung von ASCAV sind Buchungsplattformen verpflichtet, auf ihre Vermittlungsprovision IGIC zu berechnen und ordnungsgemäße Rechnungen mit ausgewiesener IGIC auszustellen. Gleichzeitig kritisiert ASCAV die Aufforderung von Airbnb, Gastgeber sollten eine VAT-ID bzw. IGIC-Nummer hinterlegen, um die Berechnung der IGIC zu vermeiden.

    Nach Ansicht von ASCAV entspricht diese Kommunikation nicht der geltenden Rechtslage auf den Kanaren.

    Vorsicht vor vorschnellen Entscheidungen

    Viele Gastgeber fragen sich nun, ob sie ihre NIE eintragen, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen oder einfach gar nichts unternehmen sollen.

    Genau hier liegt die Gefahr.

    Wer steuerliche Begriffe wie NIENIFVAT-IDIGICRegelbesteuerung oder REPEP verwechselt, kann schnell falsche Entscheidungen treffen – mit steuerlichen Konsequenzen.

    Gerade auf den Kanaren gelten Besonderheiten, die sich erheblich von der Rechtslage auf dem spanischen Festland unterscheiden.

    Mein Fazit

    Die E-Mails von Airbnb haben bei vielen Gastgebern mehr Unsicherheit geschaffen als Klarheit.

    Nach meiner Korrespondenz mit Airbnb steht lediglich fest:

    Private Gastgeber müssen keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, nur um Airbnb nutzen zu können.

    Viele weitere Fragen – insbesondere zur Abrechnung der Servicegebühren, zur IGIC und zu den steuerlichen Auswirkungen – bleiben jedoch offen.

    Gerade deshalb lohnt es sich, die eigene Situation sorgfältig zu prüfen, bevor voreilige Angaben im Airbnb-Konto gemacht werden.

    Haben auch Sie eine solche Nachricht von Airbnb erhalten?

    Ich habe den gesamten Vorgang analysiert, die Korrespondenz mit Airbnb dokumentiert und die Stellungnahme von ASCAV ausgewertet.

    Wenn Sie unsicher sind,

    • welche Angaben Sie tatsächlich machen müssen,
    • welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben können oder
    • wie Ihre individuelle Situation auf den Kanaren zu beurteilen ist,

    nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

    Ich unterstütze Vermieter dabei, die komplexen gesetzlichen Anforderungen verständlich einzuordnen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

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